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Im aktuellen Jahr führen wir dir Ausstattung unserer 6. Klassen im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“ des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus fort.

Ergänzend zu unserem bereits in vielen Teilen digitalen Unterricht, ermöglicht die Ausstattung der gesamten Klasse eine noch intensivere Auseinandersetzung mit digitalen Medien und die Steigerung der digitalen Kompetenzen. Deshalb ist vorgesehen, dass alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe ein eigenes Gerät besitzen.


Ablauf

Im folgenden Elternbrief werden Sie über die Mindestkriterien der Geräte informiert:

Hier können Sie die notwendige Lizenzen im ACS-Store nachbestellen:

Erst nach Kauf und vollständiger Bezahlung können Sie den Förderantrag stellen.

Bitte laden Sie die Rechnungen und Zahlungsnachweise für das iPad, den Stift und die MDM-Lizenz hoch. Selbstverständlich können Sie das iPad und den Stift auch bei einem Händler Ihrer Wahl erwerben. Es besteht keine Pflicht das Gerät bei ACS zu kaufen.


I-Pad-Sprechstunde

Für Schülerinnen und Schüler:

Findet jeden Mittwoch ab 13:30 Uhr statt (Hinweis am Sekretariat beachten)

Für Eltern und Sorgeberechtigte:

Online Sprechstunde mit Frau Qasim

telefonisch nach Vereinbarung über den Schulmanager zu buchen


Einrichtung der digitalen Schulbücher

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

damit der Start mit unseren digitalen Schulbüchern reibungslos klappt, haben wir eine kurze Anleitung für Sie und euch vorbereitet. Die Videos zeigen Schritt für Schritt, wie die eBooks ganz einfach auf den verschiedenen Geräten installiert und eingerichtet werden können.

Hier geht es zu den Anleitungen:

Bei Fragen oder technischen Schwierigkeiten stehen wir Ihnen und euch selbstverständlich gerne zur Seite.

Das DSDZ-Team


Sonderbedarf

Leistungen nach § 21 Absatz 6 SGB II, § 30 Absatz 10 SGB XII

Für den Differenzbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem Förderbetrag besteht eine zusätzliche Fördermöglichkeiten für Leistungen nach § 21 Absatz 6 SGB II und § 30 Absatz 10 SGB XII Hierzu muss die leistungsberechtigte Person den entsprechenden Mehrbedarf anzeigen und die Unabweisbarkeit darlegen. Eine schriftliche Bestätigung erhalten Sie nach Prüfung des Einzelfalls.

Bitte kommen Sie hierzu auf Fr. Rill-Zimmermann zu.