Digitale Schule
Im aktuellen Jahr starten wir mit der Ausstattung unserer 6. und 7. Klassen im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“ des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
Ergänzend zu unserem bereits in vielen Teilen digitalen Unterricht, ermöglicht die Ausstattung der gesamten Klasse eine noch intensivere Auseinandersetzung mit digitalen Medien und die Steigerung der digitalen Kompetenzen. Deshalb ist vorgesehen, dass alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe ein eigenes Gerät besitzen.#
Ablauf
Nach den genannten Mindestkriterien kaufen Sie bis Anfang Januar 2025 ein iPad für Ihr Kind.
Sie können bis Anfang Januar 2025 im angepassten Elternshop bei unserem Partner ACS ein iPad bestellen:
Das Passwort finden Sie im Elternbrief vom 20.11.2024
Erst nach Kauf und vollständiger Bezahlung können Sie den Förderantrag stellen.
Bitte laden Sie die Rechnungen und Zahlungsnachweise für das iPad, den Stift und die MDM-Lizenz hoch. Selbstverständlich können Sie das iPad und den Stift auch bei einem Händler Ihrer Wahl erwerben. Es besteht keine Pflicht das Gerät bei ACS zu kaufen.
Sonderbedarf
Leistungen nach § 21 Absatz 6 SGB II, § 30 Absatz 10 SGB XII
Für den Differenzbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem Förderbetrag besteht eine zusätzliche Fördermöglichkeiten für Leistungen nach § 21 Absatz 6 SGB II und § 30 Absatz 10 SGB XII Hierzu muss die leistungsberechtigte Person den entsprechenden Mehrbedarf anzeigen und die Unabweisbarkeit darlegen. Eine schriftliche Bestätigung erhalten Sie nach Prüfung des Einzelfalls.
Bitte kommen Sie hierzu auf Fr. Mai zu.